Unser Honorar vereinbaren wir je nach Einzelfall basierend auf Art, Aufwand und Komplexität des Rechtsproblems. Mit unseren Verrechnungsmodellen haben Sie stets volle Kostentransparenz und Kostenkontrolle.

Nutzen Sie unser
Kennenlern­­­­angebot

Erstberatung um EUR 240

Termin vereinbaren

Für Ihren Fall stehen folgende Verrechnungsmodelle zur Verfügung:

Abrechnung nach
Tarif

Das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) in Verbindung mit den Allgemeinen Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte (AHK) liefert feste Tarife für bestimmte Leistungen abhängig nach dem jeweiligen Streitwert des Falles.

Dieses Verrechnungsmodell eignet sich insbesondere für streitige Zivilverfahren, da sich der Kostenersatz im Verfahren nach demselben Modell berechnet.

Das bedeutet etwa, dass bei einem gänzlichen Obsiegen in einem Zivilverfahren der Gegner auch die eigenen Kosten zu tragen hat. Der Obsiegende geht daher im besten Fall ohne eigene Kostenfolgen aus dem Verfahren hervor.

Abrechnung nach Stundensatz

In Causen, bei denen kein Kostenersatz durch den Gegner zusteht – etwa bei einem Verwaltungsverfahren oder einem Rechtsgutachten –, verrechnen wir nach Stundensatz.

Das bedeutet, dass jede Leistung, die wir für Sie erbringen genau erfasst und dann abgerechnet wird. Sie erhalten eine exakte Aufstellung der Leistungen.

Abrechnung mit Pauschale

Bei im Vorfeld klar abgrenzbaren Leistungen, etwa bei Vertragserstellungen, verrechnen wir mit einer Honorar-Pauschale.

Das bedeutet, dass sämtliche unserer Leistungen – insbesondere auch Korrespondenz mit Ihnen unabhängig von der Dauer – mit einem Einheitspreis verrechnet werden.

KOMWID arbeitet auf Basis nachstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen
AGB KOMWID

Vereinbaren
Sie ein
Erstgespräch
mit uns

Nutzen Sie unser Online-Reservierungstool
Termin vereinbaren