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Doppelresidenz – Welche Kommunikationsbasis müssen die Eltern haben?

Die Betreuung eines Kindes nach der Trennung bereitet vielen Eltern Schwierigkeiten. Soll das Kind im Rahmen einer Doppelresidenz bei beiden Elternteilen gleich viel Zeit verbringen, stellt sich oft die Frage, ob die Verständigung zwischen den Eltern hierfür ausreicht. Insbesondere bei einem konfliktbehafteten Verhältnis wird häufig eingewendet, dass dieses Betreuungsmodell nicht funktionieren könne.

Ist eine Doppelresidenz trotz Streit möglich? Kommunikationsprobleme zwischen den Eltern schließen eine Doppelresidenz noch nicht aus.

Was ist das Doppelresidenzmodell bzw. Wechselmodell?

Beim Doppelresidenzmodell, auch als Wechselmodell bezeichnet, lebt das Kind nach der Trennung der Eltern abwechselnd in beiden Haushalten und wird von beiden Elternteilen in etwa gleich viel betreut. Beide Eltern übernehmen somit auch die alltäglichen Aufgaben, wie die Betreuung bei Hausübungen, die Begleitung zu Terminen oder die Versorgung bei Erkrankungen.

Wie die Betreuungszeiten aufgeteilt werden, hängt von den Bedürfnissen des Kindes und den Lebensverhältnissen der Eltern ab. Beispielsweise kann ein wöchentlicher Wechsel vereinbart werden. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass Schule, Kindergarten und Freizeitaktivitäten von beiden Haushalten aus gut erreichbar sind und die Regelung im Alltag umgesetzt werden kann.

Voraussetzungen für die Doppelresidenz – Wie gut müssen die Eltern miteinander kommunizieren können?

Erforderlich ist ein Mindestmaß an Zusammenarbeit und Verständigung: Die Eltern müssen Informationen ausreichend sachlich austauschen und gemeinsame Entscheidungen für das Kind treffen können. Diese Gesprächsbasis muss bereits bestehen oder zumindest in absehbarer Zeit zu erwarten sein.

Ob die Kommunikationsbasis für eine Doppelresidenz ausreicht, bleibt eine Einzelfallbeurteilung. Bei der Einschätzung der Situation können wir Sie unterstützen und mit Ihnen auch Konzepte ausarbeiten, um ein Doppelresidenzmodel umzusetzen.

Doppelresidenz und Kindeswille – Welche Bedeutung hat der Wunsch des Kindes?

Die Meinung des Kindes ist entsprechend seinem Verständnis und seiner Fähigkeit zur Meinungsbildung zu berücksichtigen. Sie entscheidet jedoch nicht allein. Auch die praktische Umsetzbarkeit der gewünschten Wechsel ist zu beachten.

Doppelresidenz vereinbaren – Empfohlene Vorgehensweise

Für die praktische Gestaltung der Doppelresidenz empfiehlt es sich, neben den Betreuungszeiten auch die Verständigung zwischen den Eltern konkret zu regeln. Hierbei können insbesondere folgende Punkte helfen:

  1. Betreuungszeiten und Übergaben festlegen: Wann wechselt das Kind zum anderen Elternteil? Wer übernimmt die Abholung? Welche Regelung gilt in den Ferien?
  2. Informationsaustausch vereinbaren: Wie werden schulische Termine, Erkrankungen oder Änderungen der Betreuung mitgeteilt?
  3. Absprachen nachvollziehbar festhalten: Ein gemeinsamer Kalender oder eine schriftliche Bestätigung kann Unklarheiten vorbeugen.
  4. Konflikte auf konkrete Fragen begrenzen: Bei einer notwendigen Abstimmung sollte die anstehende Entscheidung für das Kind im Mittelpunkt stehen.
  5. Unterstützung frühzeitig nutzen: Elternberatung oder Familienmediation können dabei helfen, wieder zu verlässlichen Absprachen zu kommen.

Diese Empfehlungen dienen der praktischen Organisation. Sie ersetzen die Prüfung, ob das Betreuungsmodell den Bedürfnissen des jeweiligen Kindes entspricht, nicht.

Eine möglichst klare Kontaktrechtsvereinbarung kann wiederkehrende Streitpunkte bereits im Vorfeld aufgreifen. Beispielsweise sollte auch geregelt werden, wie bei kurzfristigen Terminänderungen vorzugehen ist. Lesen Sie hierzu unseren Beitrag zu Kontaktrechtsvereinbarungen.

Haben Sie Fragen zu den Voraussetzungen der Doppelresidenz in Österreich oder zur Gestaltung einer Kontaktrechtsvereinbarung?

Um Ihren Fall zu besprechen, vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserem Familienrechtsexperten Rechtsanwalt Mag. Christopher Widmann.