Checkliste zur Kontaktrechtsregelung

Die Regelung des Besuchsrechts zu einem minderjährigen Kind zwischen getrennt lebenden Eltern bereitet oft Schwierigkeiten. Oftmals wird versucht, einen „flexiblen“ Weg einzuschlagen, der aber häufig schon nach kurzer Zeit zu Unstimmigkeiten führt. Insbesondere dann, wenn das Verhältnis zwischen den Eltern konfliktbehaftet ist, entstehen Probleme bei der Umsetzung.

Kinderpsychologen weisen immer wieder darauf hin, dass es für Kinder besonders wichtig ist, eine vorhersehbare Regelung festzulegen, wann welcher Elternteil das Kind betreut. Auch deswegen ist es wichtig, eine möglichst klare und dauerhafte Regelung zu finden.

Was ist das Kontaktrecht?

Der Elternteil, der mit dem Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, hat das Recht auf persönlichen Kontakt (Besuchsrecht bzw. Kontaktrecht) zum Kind. Dieses Recht ist unabhängig von der Obsorge für das Kind.

Bei dem Recht auf persönlichen Kontakt handelt es sich nicht nur um ein Recht der Eltern, sondern auch um ein Recht des Kindes, Kontakt zu dem Elternteil zu haben, mit dem es nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Den Eltern steht es frei, auch ohne ein Gericht eine Kontaktrechtsvereinbarung zu schließen.

Was ist bei der Kontaktrechtsvereinbarung zu beachten?

Bei der Regelung des Kontaktrechts sind die Interessen des Kindes und die Beziehung des Kindes zum kontaktberechtigten Elternteil so weit wie möglich zu berücksichtigen. Die nachfolgenden Vorschläge basieren nicht auf gesetzlichen Vorgaben, sondern sind Empfehlungen zur Regelung des Kontaktrechts, die in der Praxis oft erfolgreich angewendet werden.

Kontaktrechtsregelungen sollten beinhalten:

 

Zeit und Ort klar regeln

Üblicherweise wird das Kind von der Wohnung des betreuenden Elternteils oder der Schule / dem Kindergarten abgeholt und am Ende wieder zur Wohnung des betreuenden Elternteils zurückgebracht. Es können aber auch andere Übergabeorte gewählt werden, welche aber – zur Konfliktvermeidung – konkret festgelegt werden sollten. Auch die genaue Zeit der Abholung und des Zurückbingens des Kindes sollte geregelt werden.

Regelkontaktrecht

Das Regelkontaktrecht kommt dann zur Anwendung, wenn keine „Sonderregelung“ zu beachten ist und kann sich auf bestimmte Monate, Wochen oder Tage beziehen. Eine klare Ausgestaltung des Regelkontaktrechts ist wichtig und es sollte auch festgelegt werden, ab wann diese Regelung zu beachten ist, um Unklarheiten zu vermeiden. Es ist nicht unüblich, konkrete Kalenderwochen / Tage festzulegen, an denen der Kontakt zum Kind stattfinden soll.

Häufigkeit der Kontakte (Regelkontaktrecht)

Bei Kleinkindern mit etwa bis zu 6 Jahren sollte der Kontakt häufiger stattfinden, aber von kürzerer Dauer sein. Üblich ist ein Kontakt 1 mal pro Woche von ca. 2 Stunden. Bei älteren Kindern wird oft ein Wochenendbesuchsrecht vereinbart. Dabei verbringt das Kind das Wochenende in 14-tägigen Abständen beim kontaktberechtigten Elternteil. Zusätzlich sollte zumindest noch ein halber Tag bzw. Abend unter der Woche ohne Übernachtung vorgesehen werden.

Regelungen für Feiertage, Geburtstage und sonstige Ereignisse (Sonderregelungen)

Der Geburtstag des Kindes, die Geburtstage der Eltern, schulfreie Tage und Feiertage sollten geregelt werden, insbesondere da hier oftmals eine Abweichung vom Regelkontaktrecht stattfinden soll.

Ferienkontaktrecht

Zusätzlich zum Regelkontaktrecht und den Sonderregelungen für einzelne Tage ist ein Ferienkontaktrecht üblich. Eine mehrwöchige Kontaktzeit, teilweise mit Auslandsaufenthalt, setzt aber eine tragfähige Eltern-Kind-Beziehung und regelmäßig ausgeübten Kontakt voraus. Ab einem Alter von 6 Jahren ist ein Sommerbesuchsrecht im Umfang von 2 Wochen üblich. Dabei sollte auch geklärt werden, dass für Auslandsaufenthalte der Reisepass und die E-Card des Kindes an den kontaktberechtigten Elternteil übergeben werden.

Wünsche des Kindes

Ab dem 14. Lebensjahr kann das Kind selbst über das Kontaktausmaß mitentscheiden und auch den Kontakt verweigern. Schon davor sind aber die Wünsche und Bedürfnisse des Kindes zu berücksichtigen. Auch im Rahmen eines Gerichtsverfahren, sollte das Kontaktrecht vom Gericht festgelegt werden, wird versucht, die Bedürfnisse und Wünsche des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen. Über allem steht somit auch hier das Kindeswohl.

Im Einzelfall ist es aber dennoch schwierig, eine für alle Beteiligten gute Lösung zu finden. Eine schrittweise Gewöhnung des Kindes an neue Situationen ist dabei oft hilfreich.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Findung einer außergerichtlichen Kontaktrechtsregelung. Hierbei arbeiten wir auch mit Psychotherapeuten zusammen, um für Ihr Kind und Sie die beste Lösung zu finden.

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