Die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung ist die schnellste und kostengünstigste Variante, eine Ehe zu beenden. Die Beiziehung eines Rechtsanwaltes ist hierbei nicht zwingend erforderlich. Im Vorfeld einer einvernehmlichen Scheidung ist lediglich die Beratung über die Scheidungsfolgen vorgeschrieben, jedoch reicht diese Beratung oft nicht aus, um die scheidungswilligen Eheleute umfassend über alle Folgen einer Scheidung aufzuklären.

Ein besonderes Problem stellt die Vereinbarung von Unterhaltsleistungen im Scheidungsfolgenvergleich dar. Dabei gehen die Geschiedenen oftmals fälschlich davon aus, dass diese Vereinbarung des Unterhaltes „fix“ ist und nicht mehr geändert werden kann. Dies ist jedoch meist nicht der Fall!

Denn sowohl der gesetzliche Unterhalt als auch eine Unterhaltsvereinbarung unterliegen grundsätzlich der sogenannten Umstandsklausel. Das bedeutet, dass wenn sich Umstände ändern, auch der Unterhalt angepasst werden kann. Eine solche Änderung der Umstände ist zB bereits dann anzunehmen, wenn sich das Einkommen erheblich ändert. Die Umstandsklausel kann zwar ausgeschlossen werden, dies sollte jedoch in der Unterhaltsvereinbarung schriftlich festgehalten werden.

Beim Kindesunterhalt ist zu beachten, dass in dem Scheidungsfolgenvergleich auf die Umstandsklausel nicht verzichtet werden kann. Ein Vergleich über den Kindesunterhalt ist zwar für den Unterhaltspflichtigen verbindlich, das unterhaltsberechtigte Kind ist daran jedoch nicht gebunden. Sofern also weniger Unterhalt als der gesetzliche Unterhalt im Scheidungsvergleich vereinbart wurde, kann das Kind einen Unterhaltsergänzungsantrag stellen und die Vereinbarung über den Kindesunterhalt anfechten. Auch eine Umstandsänderung, wie zB höheres Einkommen des Unterhaltspflichtigen oder höheres Alter des Kindes, können trotz Unterhaltsvereinbarung zu einer Anpassung der Unterhaltsverpflichtung führen.

Mehr Sicherheit bietet nur eine umfassende Beratung, bei der Sie ausreichend über die finanziellen Folgen der Scheidung sowie die optimale Unterhaltsvereinbarung aufgeklärt werden.

Wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen, rechtswirksame Vereinbarungen abzuschließen.

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