Kurzzeitvermietungen über Airbnb: Verschärfungen durch die Bauordnungsnovelle 2023
Am 23.11.2023 wurde im Wiener Landtag die Bauordnungsnovelle 2023 (LG-384606-2023) beschlossen, die insbesondere Kurzzeitvermietungen über Airbnb und ähnliche Plattformen betrifft. Mit ihrer Kundmachung trat sie am 13.12.2023 in Kraft. KOMWID berichtete bereits über wesentliche Inhalte der Novelle in früheren Beiträgen:
Wiener Bauordnungsnovelle 2023
Die Novelle verfolgt das Ziel, die Zweckentfremdung von Wohnraum zu verhindern. Besonders im Hinblick auf Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb soll eine weitere Einschränkung erfolgen.
Vorgeschichte zu den Einschränkungen von Kurzzeitvermietungen
Bereits mit der Bauordnungsnovelle 2018 wurde die gewerbliche Nutzung für kurzfristige Beherbergungszwecke in Wohnzonen (§ 7a Abs 3 BO) untersagt. Dies betraf hauptsächlich die zentralen Lagen Wiens; die genaue Verortung der Wohnzonen in Wien lässt sich online über das Wiener Geodateninformationssystem abfragen. Unter bestimmten Voraussetzungen können gemäß § 7a Abs 5 BO für Wien Ausnahmen von diesem Verbot beantragt werden. Zuständig ist dafür die jeweilige Gebietsgruppe der Baubehörde MA 37.
Die bisherigen Regelungen haben jedoch nicht den gewünschten Effekt erzielt. Die Vermietung außerhalb von Wohnzonen blieb weiterhin uneingeschränkt möglich, und die behördliche Überwachung war schwer umsetzbar.
Verschärfungen bei Kurzzeitvermietungen durch die Bauordnungsnovelle 2023
Ab dem 01.07.2024 dürfen Wohnungen gemäß § 119 Abs 2a lit. b) BO für Wien nur noch für maximal 90 Tage pro Jahr für die kurzfristige (touristische) Vermietung genutzt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn der Wohnsitz nicht dauerhaft aufgegeben wird.
In Einzelfällen erteilt die Behörde Ausnahmebewilligungen, allerdings nur, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem, dass das Gebäude ohne Fördermittel errichtet wurde und alle Miteigentümer schriftlich zustimmen.
Die Novelle verschärft auch die Sanktionen und Verwaltungsstrafen für illegale Kurzzeitvermietungen. Zudem kann die Baubehörde nun Daten von anderen Behörden anfordern, die für die Erhebung der Ortstaxe zuständig sind. Auf diese Weise lassen sich Unterkunftgeber und Vermietungszeiträume leichter ermitteln.
Zusammenfassung
Die Bauordnungsnovelle 2023 hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kurzzeitvermietungen weiter verschärft. Personen, die auf Kurzzeitvermietungen angewiesen sind, sollten sich frühzeitig mit den neuen Bestimmungen auseinandersetzen. Vor dem 01.07.2024 müssen sie sicherstellen, dass ihre Wohnungen entsprechend rechtssicher weitervermietet werden können. Mögliche Lösungen könnten Ausnahmebewilligungen oder alternative Vermietungsformen, wie die Kurzzeitvermietung für mehr als 30 Tage aber weniger als 6 Monate, sein.
Weitere Informationen zum Umgang mit den neuen Bestimmungen der Novelle im Zusammenhang mit Wohnungseigentum finden Sie in einem weiteren Beitrag auf unserer Website:
Update: Ausnahmebewilligungen für Kurzzeitvermietungen im Wohnungseigentum
Haftungsausschluss: Die dargestellten Informationen bieten lediglich einen groben Überblick. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung und können keine Haftung für etwaige Schäden übernehmen. Für eine genaue Beurteilung des Einzelfalls ist die Konsultation eines Rechtsanwalts erforderlich.
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Unser Experte für Bau- und Raumordnungsrecht, Mag. Clemens Gabriel, LL.M., berät Sie gerne bei einem Erstgespräch.